Interessensbekundung Mitbeteiligte/r am neuen Windpark

Für die 2004 in Betrieb gegangenen Windräder auf dem Druiberg endet die gesetzliche Förderphase im Jahre 2024. Dann sollen 23 Maschinen abgebaut und 13 neue, größere Anlagen im bisherigen Windvorranggebiet neu in Betrieb gehen. Die internen Vorbereitungen dazu laufen weiterhin auf Hochtouren. Alle Bürger und Bürgerinnen ab 18 Jahren mit erstem Wohnsitz in Dardesheim, Badersleben und Rohrsheim wie auch die Flächeneigentümer mit entsprechenden WDG Verträgen können sich an der dazu bereits in 2023 gegründeten „BürgerEnergie Druiberg e.G. (BED)“ beteiligen. Daher ist jetzt die richtige Zeit für Ihre Mitteilung an uns, wenn Sie an näheren Informationen interessiert sind und nach näherer Prüfung ggf. auch als Mitbeteiligter der BED eG mit dabei sein würden. Dann können Sie die weitere Entwicklung des Windparks mitgestalten und von den Betriebsergebnissen dauerhaft mitprofitieren.

 

Die letztendliche Beteiligungsphase soll im Laufes des Jahres 2026 nach Inbetriebnahme des Windparks beginnen.

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So geht es jetzt weiter:

  1. Alle anstehenden Planungsschritte werden von der Windpark Druiberg GmbH & Co KG (WDG) weiter vorbereitet und mit dem Windparkbeirat abgestimmt. Der Windparkbeirat besteht aus den drei Ortsbürgermeistern Ralf Voigt, Olaf Beder und Hans-Jörg Gifhorn, den drei Fördervereinsvorsitzenden Heimo Kirste, Bernd Knoop und Wolfgang Bock, den drei gewählten Eigentümervertretern Anke Aschenbrenner, Heiko Bode und Bernd Schliephacke sowie den WDG Vertretern Thomas Radach und Heinrich Bartelt. 
  2. Das abgeschlossene BImSchG-Genehmigungsverfahren der WDG führte im März 2024 zur Genehmigung von 13 neuen Anlagen, die bis Herbst 2026 in Betrieb gehen sollen. In 2025 sollen 23 alte Maschinen vollständig zurückgebaut werden. Die Betriebsrechte für die Neuanlagen sollen in Abstimmung mit dem Windparkbeirat auf eine neue Betriebsgesellschaft (Bürgerenergiepark Druiberg GmbH & Co KG, BEP) übertragen werden, an der sich die BED eG beteiligt. 
  3. Zuvor sollen alle Fragen mit den an finanzieller Teilhabe interessierten Einwohnern und Flächeneigentümern mit WDG-Verträgen unter Hinzuziehung von Fachleuten ausführlich beraten, besprochen und in Mitwirkung des Windparkbeirates vorgeklärt werden. 
  4. Um Risiken für die örtlich Beteiligten niedrig zu halten, wird die WDG die 13 neuen Windräder zunächst vorfinanzieren und in Betrieb nehmen. Sobald die neuen Maschinen laufen, wird die Beteiligungsphase mit der Einzahlung der gewünschten Kapitalanteile starten. 
  5. Alle weiteren Informationen werden dem Kreis der gemeldeten Interessenten zeitnah mitgeteilt und in allgemeiner Form auch in den weiteren Ausgaben des DARDESHEIMER WINDBLATT bekannt gemacht.

©Bürgerenergie Druiberg eG. Alle Rechte vorbehalten.

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